Calvin, Jean – An Viret in Lausanne (96).

Der Zürcher Professor Pellikan hatte an Calvin in vorwurfsvollem Tone geschrieben, Farel habe die Zürcher Theologen unehrliche Betrüger gescholten.

Beginn des Streits ums Bannrecht zwischen Rat und Konsistorium.

Ich sende dir Pellikans Brief, damit du mit mir dich besinnst, auf wen das geht, was er von Farel geschrieben. Obwohl mir der Verdacht aufstieg, ich solle unter seinem Namen getadelt werden, so ist mir doch der Gedanke gekommen, einfach ihn zu entschuldigen, von mir ganz zu schweigen. Ich will aber nichts tun, bis du mir deinen Rat dazu gegeben. – –

Neulich hatten wir einen Streit mit dem Rat, der aber gleich wieder beigelegt wurde. Es zeigt uns nämlich ein Syndic im Konsistorium an, das Recht des Abendmahls-Banns habe sich der Rat vorbehalten. Ich entgegnete sofort, dieser Beschluss könne nur Bestätigung finden, wenn man mich töte oder verbanne. Tags darauf rief ich die Brüder zusammen; nach ihrem Urteil verlangte ich vom Kollegium der Syndics eine außerordentliche Ratssitzung für uns. Sie willigten ein, wenn auch ungern. In dieser Sitzung habe ich in langer, ernster Rede die ganze Sache besprochen; ich erreichte ohne weitere Mühe, was ich wollte. Soviel ich merke, hat man die Urheber [jenes Beschlusses] scharf getadelt. Wer die waren, kannst du erraten, wenn du es nicht schon weißt. Lebwohl. Der Herr behüte dich und leite dich mit seinem Geist, allerliebster Bruder. – – –

[Genf] am Tag vor Ostern [24. März 1543].
Dein

Luther an Churfürst Johann Friedrich.

G. v. f. vnd mein arm pater noster, durchleuchtigster, hochgeborner furst, gnedigster herr. Mich hat vermocht mein lieber schwager, Hans von Bora, diese schrift an E. k. f. g. vntertheniglich zu thun, vnd zeigt mir an, wie E. k. f. g. eine enderung furhaben mit den klostern vnd sequestration, welchs ich zuuor wol (aber nichts verstanden) oft habe horen begerd vnd gewundscht von viel guten leuten. Gott gebe gnade, dass es auch besser werde. Amen. Nü bittet Hans von Bore, E. k. f. g. wolten ja gnediglich drein sehen lassen, dass er nicht am schaden sein musse, sondern weil er das kloster mit seinem darthun angefangen anzurichten, dass er muge des zu komen. An E. k. f. g. hertz vnd mut ist kein zweiuel. Aber E. k. f. g. sehen vnd erfaren, wie die leute itzt gesynnet sind, vnd wie schweer das regiment worden ist, dass wol not were, ein herr hette yn allen winckeln, augen vnd ohren. Es ist kein gewissen noch trew mehr. Gott helfe Euch regenten, Ihr seid doch ja arme geplagte leute, den wenig leute hold, alle teufel gram, auch freunde nicht feste freunde sind. Gott vnd sein heuflin sei vnd bleib Euch gnedig vnd hold. Ihr durfts wol, sonderlich yn dieser letzten wuetenden bosheit aller teufel vnd menschen. E. k. f. g. werden sich wol wissen gnediglich zuerzeigen, dass der gute geselle nicht am schaden sey. Hiemit dem lieben gotte befolhen. Amen. Die Gertrudis 1543.

E. k. f. g.
vntertheniger
Martinus Luther D.

Quelle:
Dr. Martin Luthers Briefwechsel
Herausgegeben von Dr. C. A. H. Burkhardt
Leipzig
Verlag von F. C. W. Vogel
1866

Melanchthon, Philipp – An den Rath zu Memmingen

1. März 1543

An den Rath zu Memmingen

Gottes Gnad durch seinen eingebornen Sohn Jesum Christum, unsern Heiland zuvor. Erbare, weise, fürnehme, günstige Herren. Daß sich Ew. Weisheit gutwilliglich auf meine Vorbitt, belangend den wohlgelahrten, ehrlichen jungen Mann Magistrum Johannem Hummelium haben erzeigt, dank ich E. W. ganz fleißig, und habe nit Zweifel, solche Güt und Wohlthat sey wohl bewahrt. Ich will auch E. W. nit bergen, daß sich zugetragen, daß der wohlgeborne Grave und Herr, Grave Ludwig von Königstein, m. g. H., einen Prädicanten begehrt hat. Dieweil denn Magistro Hummelio Uebung nützlich seyn wird, habe ich ihm gerathen, sich eine zeitlang zu ihme zu verfügen, doch also, daß er Ew. W. Erforderung gewärtig sey. Bitt derwegen, dieweil dieses ihm zu Uebung bedacht, daß E. W. ihm solches günstlich wolle gefallen lassen, und sich gegen ihn als günstige Herren erzeigen. Und E. W. Person und Stadt zu dienen, bin ich willig. Dat. Wittenberg prima Marcii 1543

Ew. W.
Williger
Philippus Melanthon

Corpus Reformatorum
Edidit
Carolus Gottlieb Bretschneider
Volumen V.
Halis Saxonum
Apud C. A. Schwetschke et Filium
1838

Melanchthon an den Rat von Memmingen

Gottes Gnad durch seinen eingebornen Son Jhesum Cristum unsern Heiland zuvor. Erbare weise fürneme günstige Herren, das sich Ewer weissheit gutwilliglich vff mein Vorbitt bleangendt den wolgelarten erlichen Jungen man magistrum Johannem Humelium, haben erzeigt dankh ich E. W. ganz vleissig, vnnd habe nit Zweiffel solch guot vnnd woltat sey wol bewart, Ich will auch E. W. nit bergen, das sich zugetragen, das der wolgeborn grave vnnd here grave Ludwig von Königstein m. g. h. ein predicanten begert hatt, dieweil dann magistro humelio vbung nuzlich seyn wirt, habe ich Im geradten sich ein zeitlang zu Ime zu verfügen, doch also das Er E. W. erforderung gewertig sey, bitt derwegen, diweil dieses Im zu Vbunng bedacht, das E. W. Ir solches günstlich wolle gefallen lassen, vnnd sich gegen In als günstig herren erzeigen, und E. W. person vnnd statt zu dienen bin ich willig. dat. Wittenberg prima marcu 1543.

E. W. williger Philippus Melanchthon.

Johann Georg Schelhorns des Jüngern
Beyträge zur Erleuterugn der Geschichte
Zweites Stük
Memmingen,
verlegts Jacob Mayer.
1773.