Die sächsischen Räthe an Luther

25.11.1529
Unser ffreundlich Dienst zuvor, Ehrwirdiger, Hochgelahrter, sonder Herr und Frund! Eur Schreiben, so Ihr an unsern gn. Herrn, den Churfursten zu Sachsen, gethan, belangend das Testament, so zu Rostock durch etlich Lolbruder mit des Embsers vorkehrten Gloß und Annotation uf sächsische Sprach in Druck bracht wirdet, haben abwesens hochgedachts unsers gn. Herrn wir erbrochen und vorlesen, und darauf hiebei lauts inliegender Copie ein Schrift an unsern Herrn Herzog Heynrichen von Mekelburg vorfertigt. Und ob wir wohl bedenken konnen, daß es den Dingen allenthalben furträglicher, daß unser gn. Herr selbs bei der Hand gewest und die Schrift in seiner c. f. G. Namen gestellt worden wäre, weil aber der Verzug in dem etwas sorglich und beschwerlich, so wollen wir in Euer selbs Ermessen gestellt haben, ob diese unser Schrift unserm g. Herrn Herzog Heinrichen von Mekelburg zuzuschicken, oder aber bis auf unsers g. Herrn Zukunft zu verziehen sein sollt, und haben Euch solchs frundlicher Meinung nit verhalten wollen, und sein Euch zu dienen willig. Datum Torgau Dornstag Katherine Anno 1529

Quelle:
Dr. Martin Luthers sämmtliche Werke.
Briefwechsel
Bearbeitet und mit Erläuterungen versehen von Dr. th. Ernst Ludwig Enders
Siebenter Band.
Briefe vom Oktober 1528 – Juni 1530
Calw & Stuttgart
Verlag der Vereinsbuchhandlung
1897